Es stellte sich heraus, dass die Frau mit dem erbeuteten Bargeld einen teuren Computer kaufen wollte.
Die Diebin ist einschlägig polizeibekannt. Sie war mehrfach durch ähnliche Delikte aufgefallen und entsprechend verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft strengte deshalb ein beschleunigtes neues Verfahren gegen die Frau an.
belga/rs