Seitdem die DG für Mobilitätshilfen zuständig sei, müsse sich der Patient an die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben wenden. Diese überarbeite die Akte und der Bedarf werde von einem Arzt quasi zum zweiten Mal geprüft. Patricia Creutz-Vilvoye erklärte, viele Patienten beklagten sich über die schwerfällige Prozedur und wünschten sich den einfacheren Weg zurück, den sie kannten, bevor die DG dafür zuständig war.
Antoniadis erklärte, dass der einzige Unterschied darin bestehe, dass es damals der Arzt der Krankenkasse gewesen sei, der eine zweite Prüfung vornahm. Von einer komplizierteren Prozedur könne nicht die Rede sein. Für die Mobilitätshilfen in den stationären Einrichtungen sei den Alten- und Pflegeheimen ein Vertrauensvorschuss gegeben worden. Diese könnten sich nun eigenständig um die Beschaffung und Wartung dieser Hilfen kümmern.
mitt/cd