In 140 Fällen wurde Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung nachgewiesen. In 15 Fällen handelte es sich um sexuelle Übergriffe bzw. sexuellen Missbrauch.
Diese Zahlen gehen aus einer Antwort von Sozialminister Antonios Antoniadis an den SP-Abgeordneten Charles Servaty hervor. Dieser hatte sich in einer schriftlichen Frage nach dem Präventionsplan der DG in Sachen Kindesmisshandlung erkundigt.
Neben dem Jugendhilfedienst gibt es in Ostbelgien auch den Jugendgerichtsdienst, der ausschließlich durch die Justizbehörden mit der Betreuung Minderjähriger beauftragt wird. Dieser Dienst hat 2017 158 Kinder begleitet. Bei 94 von ihnen waren Misshandlung oder Vernachlässigung erwiesen.
Während die Zahl der vom Jugendhilfedienst begleiteten Kinder seit 2012 konstant blieb, nahm sie bei den Minderjährigen, die unter dem Schutz des Jugendgerichtsdienstes stehen, in den letzten Jahren stark zu.
mitt/mh