Ziel ist es, sich auf ein neues Abkommen für den nichtkommerziellen Sektor zu verständigen. Die aktuelle Vereinbarung endet mit dem Jahr 2019. Vor allem die Pflegeberufe sollen nach dem Willen der Regierung deutlich aufgewertet werden.
Zum kommenden 1. Januar übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft infolge der 6. Staatsreform bekanntlich die Zuständigkeit für die Anerkennung und Finanzierung der Alten - und Pflegeheime. Eine weitere Befugnis, die die Gemeinschaftsregierung nutzen möchte, um Mehrwerte zu schaffen und Bürokratie abzubauen. Dies gilt auch für die Gehaltssituation der dort beschäftigten Personalmitglieder, bis dato eine Zuständigkeit des Föderalstaates.
mitt/rs