Der Vorschlag zielt darauf, die grenzüberschreitende Beanspruchung medizinischer Dienstleistungen für Grenzgänger mit einer Doppelrente zu vereinfachen.
Die Änderung betrifft die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU: Bislang müssen pensionierte Grenzgänger mit einer Doppelrente fünf Jahre vor Rentenantritt mindestens zwei Jahre eine Beschäftigung im Nachbarland ausgeübt haben, um dort unter anderem Anspruch auf medizinische Dienstleistungen zu haben. Durch Pascal Arimonts Vorschlag soll die Frist für die zwei Jahre Mindestbeschäftigung auf insgesamt zehn Jahre vor Rentenantritt ausgeweitet werden.
Die Verlängerung auf zehn Jahre würde den pensionierten Grenzgängern, die zwar in Belgien wohnen, aber vor der Pensionierung in mehreren Mitgliedstaaten gearbeitet haben, helfen. Die bisherige Regelung der fünf Jahre war für viele Rentner zu kurz bemessen, wenn sie weiterhin Gesundheitsdienstleistungen im Nachbarland in Anspruch nehmen wollten.
Der Text muss nun noch vom Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet werden, damit die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen können.
mitt/rs