Bei einem Festakt im Ministerium wurde im Beisein von Tourismusministerin Weykmans die offizielle Unterschrift dazu geleistet.
Die neue Rechtsform ermöglicht nicht nur eine flexiblere Verwaltungsstruktur, sondern auch eine direkte Einbindung des Privatsektors in die Entscheidungsebene. Bedeutet: Touristische Betriebe werden ein direktes Mitspracherecht erhalten. Sie können Aktionsrahmen ausarbeiten und Projektrealisierungen mitbestimmen.
In einer ersten Umsetzungsphase wird es zwei parallele Strukturen geben: Die bisherige gemeinnützige Stiftung bleibt so lange bestehen, bis alle Aktivitäten auf die VoG im Umbruchjahr 2019 übertragen sind.
mitt/rs