In dem beispiellosen Verfahren trägt die Städteregion Aachen vor, dass es keine gültige Genehmigung für die Wiederinbetriebnahme des Reaktors gibt.
Der Reaktor Tihange 2, wegen der Tausenden Einschlüsse von Wasserstoffflocken als "Rissereaktor" bekannt, war im Dezember 2015 nach langer Stilllegungsphase wieder ans Netz gegangen. Dagegen hatte die Städtregion im Februar 2016 vor dem Staatsrat Klage eingereicht.
Die Beklagten, Betreiber Electrabel und die Atomaufsichtsbehörde Fank, plädieren für eine Abweisung der Klage wegen Überschreitung der Klagefrist. Wann der Staatsrat entscheidet, ist noch offen.
Zudem ist eine zweite Klage der Städteregion beim Gericht Erster Instanz anhängig: Dabei geht es um die inhaltliche Prüfung der Reaktorsicherheit. In beiden Verfahren sind die deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz den Klagen beigetreten.
mitt/rs