Weil die Frist der Anträge auf den 31. Oktober 2018 festgelegt ist, rät das DG- Ministerium den Studenten, denen der Zugang zum Portal nicht gelingt, ihren Antrag per Einschreiben in Papierversion bei der Französischen Gemeinschaft einzureichen. Das Formular könne ohne technische Probleme über das Studienbeihilfe-Portal der Französischen Gemeinschaft ausgedruckt werden.
Weiterführende Informationen sind auf der Internet-Seite der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu finden.
mitt/rs