Kamel S. war im August aus dem Gefängnis heraus zurück in seine Heimat Tunesien abgeschoben worden. Dagegen klagt der 42-Jährige. Sein Argument: Er sei mit einer deutschen Frau verheiratet und habe mit ihr Kinder.
In einem Eilverfahren hatten das Verwaltungsgericht die Abschiebung für rechtens erklärt. Kamel S. sei weiterhin gefährlich. Das wird nun im Hauptverfahren erneut überprüft. Sollten die Richter diesmal anders entscheiden als im Eilverfahren, dürfte der Tunesier zurück nach Deutschland kommen.
wdr/rs