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Kattrin Jadin: Beim Abtreibungsgesetz müssen wir dranbleiben

05.10.201813:01
  • Kammer
Kattrin Jadin
Archivbild: Benoît Doppagne/Belga

Scheinheiligkeit wird dem neuen Abtreibungsgesetz vorgeworfen. Die Regierungskoalition stimmte dennoch fast geschlossen für die Neuerung. „Fast“ deshalb, weil zwei MR-Abgeordnete sich der Stimme enthielten. Die deutschsprachige Föderalabgeordnete Kattrin Jadin ist eine dieser beiden.

Kattrin Jadin, die aufmüpfige Rebellin aus Ostbelgien? Die mit dazu beigetragen hat, dass die Regierung sich nicht mit einer Stimme hinter die Neuerungen im Abtreibungsgesetzt stellt? Nein, so will sich Jadin ganz und gar nicht sehen. Lachend verneint Jadin Freitagvormittag die Frage, ob ihre Enthaltung zu Konsequenzen innerhalb ihrer Partei führen wird. "Nein, absolut nicht. Meine Partei war über meine Ansichten informiert und hat sie natürlich auch zur Kenntnis genommen. Und natürlich weiß meine Partei, wie ich hierzu stehe."

Grundsätzlich nämlich positiv. Ein Schritt in die richtige Richtung sei der neue Gesetzestext. Vor allem die Maßnahme, das Abtreibungsgesetz aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen. "Es hat vor kurzem einige Versuche gegeben seitens anderer politischer Parteien, Gesetze zu initiieren, die zum Beispiel die Zeitspanne für eine Abtreibung in Gefahr brachten. Und das hat natürlich viele - und mich übrigens auch - auf den Plan gebracht. Wir wollten absolut dafür sorgen, dass diese potentielle Straftat, die die Abtreibung ja auch noch war, aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen wird."

Mit den anderen politischen Parteien, von denen Jadin spricht, ist vor allem der Koalitionspartner CD&V gemeint. Die CD&V steht Abtreibungen grundsätzlich eher kritisch gegenüber, genauso wie auch einige Politiker der N-VA, ebenfalls föderaler Koalitionspartner der beiden liberalen Parteien MR und OpenVLD.

Jadin nennt CD&V und N-VA nicht gerne beim Namen, sagt aber grundsätzlich zu den neuen Regeln: "Jetzt hätte man natürlich im selben Zug noch ein bisschen weiter gehen können. Ich bin auch der Meinung, weil ich mich auch eingehender mit diesem Thema befasst habe, dass man da durchaus auch noch ein wenig progressiver hätte sein können." Weil man das nicht war, enthielt sich Jadin der Stimme. Und begründete das übrigens auch noch einmal mit einer kurzen Stellungnahme in der Kammer.

Reihe von Verbesserungen

Als wichtigsten Punkt eines progressiveren Abtreibungsgesetzes sieht Jadin zu allererst eine Verlängerung der Zwölf-Wochen-Frist, in der eine Abtreibung bislang und auch künftig möglich ist. Eine solche Verlängerung war jetzt nicht durchsetzbar.

Dafür aber andere Neuerungen, die meist eine Erleichterung für Frauen mit Abtreibungswunsch sind: "Früher gab es eine Bedenkzeit von einer Woche. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Das heißt, man kann diesen Eingriff dann auch ohne Bedenkzeit vornehmen, wenn man es möchte. Es gibt auch die Notsituation, in der sich die Frau befand, was eine absolute Bedingung war – die ist auch abgeschafft worden. Also es gibt eine Reihe von Verbesserungen."

Zur Kritik, dass die Regierung mit der Herausnahme des Gesetzes aus dem Strafgesetzbuch nur reine Kosmetik betreibe, weil Verstöße gegen das Abtreibungsgesetz weiter strafrechtlich verfolgt werden können, begründet Jadin ihre Haltung wie folgt: "Entweder macht man ein Gesetz, damit man Rechtssicherheit gibt. Sei es für die Personen, die diesen Akt praktizieren oder die Personen, die diesen Akt in Anspruch nehmen."

"Ich muss ehrlich sagen, als Frau und auch in Bezug auf die Situationen, in denen sich Frauen manchmal befinden könnten, wäre mir doch lieber gewesen, wenn man die Sanktionen gegen die Frauen, die eine Abtreibung selbst in nicht zwingend legalen Bedingungen praktizieren, auch abgeschafft hätte." Aber natürlich müsse es einen legalen Rahmen für Abtreibungen geben und auch entsprechende Sanktionen.

Hintergrund

Die Kammer hat Donnerstagabend Änderungen am Abtreibungsgesetz von 1990 beschlossen. Die wohl wichtigste Änderung besteht darin, dass das Abtreibungsgesetz aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen wird. Für Frauen und Ärzte, die sich nicht an die Vorschriften des Gesetzes halten, bleiben strafrechtliche Verfolgungen jedoch weiter möglich. Das hat bei Kritikern bis zum Schluss für heftige Proteste gegen die Änderung geführt.

Kay Wagner

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