Zwischen 25 und 100 Euro Strafe kommen bei Ruhestörung auf sie zu. Die neue Regelung ist nötig, weil bisher in solchen Fällen Strafanzeigen gegen ausländische Gäste kaum verfolgt wurden.
Auch die Vermieter sollen in die Pflicht genommen werden: Nachdem die Beamten drei Mal an der selben Adresse waren, will die Polizei dem Besitzer zeitweilig die Betriebsgenehmigung entziehen.
meuse/ake