Damals starben 14 Menschen, zahlreiche weitere wurden verletzt. Zwei Häuser waren eingestürzt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Personen Anklage erhoben. Zum einen gegen den Eigner des Hauses, in dem die Explosion stattfand, zum anderen gegen einen Beamten der Stadt Lüttich. Beiden wirft die Staatsanwaltschaft Fahrlässigkeit vor.
Rund 30 Opfer des Unglücks treten als Nebenkläger auf. Wann die Hauptverhandlung beginnen kann, ist noch unklar. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks hat wegen Befangenheit eines Gutachters lange auf sich warten lassen. 2013 stellte sich heraus, dass einer der drei Gutachter zuvor bei der Stadt Lüttich gearbeitet hatte.
belga/okr