Die beiden Politiker beziehen sich dabei auf eine von Vivant eingereichte Interpellation zum Schwimmunterricht in der DG. Diese sei entgegen den in der Geschäftsordnung des Parlaments festgehaltenen Bestimmungen als solche abgelehnt und in eine schriftliche Frage umgewandelt worden.
Diesen Vorgang bezeichnet Vivant als "politische Willkür". Der Parlamentspräsident sei damit zum wiederholten Mal seiner Aufgabe, über die Einhaltung der Geschäftsordnung zu wachen, nicht nachgekommen.
Kein Ausschlusskriterium treffe auf den eingereichten Text zu, so Vivant. Die Interpellation sei rechtsgültig gewesen. Ein Einspruch beim Präsidium sei mit der gleichen Willkür abgelehnt worden. Der Parlamentspräsident sei nicht neutral, sondern regierungstreu.
Miesen weist Vorwürfe zurück
Parlamentspräsident Miesen hat inzwischen auf die Vorwürfe der Vivant-Fraktion reagiert. Er habe den eingereichten Interpellationstext auf Zulässigkeit geprüft und anschließend aufgrund des Wortlautes das passende Kontrollinstrument, nämlich die schriftliche Frage, gewählt. Es liege also keine Einschränkung der Vivant-Fraktion in ihrem parlamentarischen Kontrollrecht vor.
Die Entscheidung sei auf Grundlage der Geschäftsordnung des Parlaments erfolgt. Diese Geschäftsordnung sei demokratisch durch die Plenarversammlung verabschiedet worden. Auch über den Einspruch der Fraktion sei im Präsidium demokratisch abgestimmt worden. Wenn eine Mehrheit eine Entscheidung treffe, so Miesen, entspreche dies voll und ganz seinem Verständnis von Demokratie. Dazu gehöre auch, die Entscheidung zu akzeptieren.
mitt/cd