Dazu gehören unter anderem die Verwendung von Unkrautbrennern und schwebende Glücks- bzw. Himmelslaternen. Das Grillen im heimischen Garten bleibt weiterhin erlaubt, die Behörden weisen diesbezüglich jedoch darauf hin, dass Brandbeschleuniger aller Art verboten sind.
Bereits letzte Woche hatte die Provinz beschlossen, dass Lagerfeuer nicht länger erlaubt sind. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder bis zu 200 Euro und Gefängnisstrafen verhängt werden.
Die Provinzen Luxemburg und Limburg haben ähnliche Maßnahmen verhängt.
belga/mh