"Im Sinne der Gleichberechtigung und der Teilhabe kommen wir damit einer langjährigen Forderung der Betroffenen nach", so Sozialminister Antonios Antoniadis und Kulturministerin Isabelle Weykmans in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Die Anerkennung hat weitreichende Folgen zum Schutz sowie zur Veranschaulichung der Gebärdensprache. Sie ist zwar dadurch nicht als Landessprache anerkannt, aber als sogenannte Kultursprache.
Alle Zuständigkeitsbereiche der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind davon betroffen, zum Beispiel das Unterrichtswesen, die Kleinkindbetreuung, die Verwaltung oder der kulturelle Bereich, beispielsweise in Bezug auf Fernsehübertragungen.
mitt/ake