Konkret geht es um Richter, Staatsanwälte und Bedienstete, die aus politischen oder religiösen Gründen entlassen wurden. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wehte in der Justiz ein neuer Wind. Richter, Staatsanwälte und Bedienstete mussten linientreu sein, die Nazidiktatur tragen und festigen.
So habe es ab 1933 auch in Aachen nur Landgerichtspräsidenten gegeben, die überzeugte Mitglieder der NSDAP waren, sagt der Aachener Geschichtsverein. Jüdische Richter wurden beurlaubt, einer von ihnen starb später im KZ.
Auch durften jüdische Handelsrichter, Schöffen und Arbeitsrichter nicht mehr bei Gericht tätig sein. Auch die Arbeit jüdischer Rechtsanwälte wurde eingeschränkt.
wdr/rs