Zurzeit darf ein Auszubildender beim Abschluss eines Lehrvertrags nicht älter als 29 sein.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat den diesbezüglichen Erlass-Entwurf jetzt dem Staatsrat weitergeleitet. Sie hofft, dass die neue Regelung bereits ab dem kommenden Ausbildungsjahr in Kraft treten kann.
mitt/mh