"Das Dekret über das Kindergeld ist eines der wichtigsten Dekrete dieser Legislaturperiode", erklärte Minister Antonios Antoniadis bei der Vorstellung des Dekrets im Parlament. In der DG bekommen rund 14.700 Kinder Kindergeld. Wenn man bedenkt, dass auch die rund 16.000 Eltern und Erziehungsberechtigten betroffen sind, ist das insgesamt mehr als ein Drittel der ostbelgischen Bevölkerung.
Kindergeldberechtigt sind alle Kinder zwischen null und 18 Jahren mit festem Wohnsitz in der DG. Lehrlinge und Studenten ohne regulären Arbeitsvertrag - Studentenjobs oder Lehrverträge zählen da nicht zu - können bis 25 Kindergeld bekommen. Ausnahme sind Kinder, die ihr Kindergeld aus dem Ausland bekommen. Hier zahlt die DG nur einen Ausgleich, wenn das Kindergeld aus dem Ausland geringer ist als das, was sie in der DG erhalten würden.
Insgesamt gibt es rund 8.400 Familien in der DG. Die meisten davon haben ein oder zwei Kinder. Genau deshalb lautet die neue Maxime bei den Kindergeldzahlungen: “Ein Kind ist ein Kind”
Statt wie bisher unterschiedliche Beträge für das erste, zweite und dritte Kind auszuzahlen, hat sich die DG für einen einheitlichen Basisbetrag entschieden. 157 Euro bekommt jedes Kind. Auch die Alterszuschläge fallen weg. Hinzu kommt ein Zuschlag von 52 Euro pro Kind, der einmal jährlich ausgezahlt wird. Auch der ist im Gegensatz zum alten System nicht altersabhängig.
Für jede Geburt oder Adoption zahlt die DG einmalig eine Prämie von 1.144 Euro. Familien, die drei Kinder und mehr haben, zählen als kinderreich. Für das dritte und jedes folgende Kind gibt es zusätzlich zum Basisbetrag noch einmal 135 Euro pro Kind und Monat. Familien, deren Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt, bekommen einen Sozialzuschlag von 75 Euro pro Monat und pro Kind. Die Einkommensgrenze, unter der eine Familie den Sozialzuschlag für ihre Kinder erhält, hängt von der Anzahl Personen ab, die von dem Einkommen leben müssen.
Start des neuen Systems ist der 1. Januar 2019. Für Kinder, die vorher geboren wurden, wird es eine Übergangsregelung geben. 70 Prozent der Familien erhalten durch das neue System mehr Kindergeld. Für die restlichen 30 Prozent der Familien gilt weiterhin der Betrag, den sie im Dezember 2018 bekommen haben. Und das solange, bis das neue System vorteilhaft für sie wird oder sich die Familienzusammensetzung ändert. Es gibt Fälle, in denen Familien - auf die Gesamtdauer der Kindergeldzahlungen gerechnet - mehr Geld bekommen hätten, wenn das alte System bestehen geblieben wäre. Für die große Mehrheit ist das System aber auch auf die Gesamtdauer der Zahlungen gerechnet vorteilhaft.
Anne Kelleter
Korrekte Darstellung
Danke für den Versuch einer sachlichen, objektiven Darstellung jenseits selektiver politischer Sichtweisen Frau Kelleter.
Die Übergangsregelung gilt jedoch nicht nur bis zu dem Zeitpunkt, wo die neue Regelung vorteilhaft ist sondern auch ... solange sie nachteilhaft ist.
Dies führt dann eben auch dazu, dass während der Übergangsfrist, je nach Familiensituation, keine Gleichbehandlung von Kindern stattfindet, je nachdem, ob sie vor oder nach 1. Januar 2019 geboren wurden. Angesichts eben dieser Übergangsregelung lässt sich dies aber kaum vermeiden.
Ist dies so korrekt, Herr Velz ?
Hallo Herr Leonard,
jede Familie hat in diesem Übergangssystem die Möglichkeit ins neue System zu wechseln, wenn dieses mit der Zeit vorteilhafter wird oder aber, wenn die Zusammensetzung der Kinder sich ändert; sprich ein Kind kommt hinzu oder aber eines der Kinder ist nicht mehr kindergeldberechtigt. Wir haben uns von Luxemburg inspirieren lassen, die ebenfalls vor ein paar Jahren das Kindergeld reformiert haben.
Stichwort „Gleichbehandlung“: Der Staatsrat hat unser Übergangsystem in dieser Hinsicht nicht kritisiert, wohl aber das wallonische und flämische System. In den anderen beiden Teilstaaten bleiben alle Kinder, die vor dem 1/1/2019 geboren werden im alten System. Das führt nach Auffassung des Staatsrates zu großen Unterschieden, sogar innerhalb einer und derselben Familie.
Danke für die Präzisierung Herr Antoniadis.
Der Kreativität der beteiligten Akteure in diesem komplexen Dossiers zu einem möglichst gerechten, aber auch nachvollziehbaren System für die DG zu gelangen gebührt ohne Zweifel Anerkennung.
Die Praxis wird zeigen, ob dieses „Geschenk“ der 6. Staatsreform an die Gemeinschaften sich nicht irgendwann als vergiftet herausstellt.
Meines Erachtens tragen in einem solch kleinen Land unterschiedliche Kindergeldsätze je nach Wohnort, nicht unbedingt zum Zusammenhalt bei.
Ganz abgesehen davon, dass die Grenzen verkraftbarer Zuständigkeiten und Verwaltungsstrukturen unserer Mini-Gemeinschaft m.E. schon längst überschritten sind. Aber dies ist eine andere Diskussion.