Immer dann, wenn es Probleme mit Behörden gibt, dann gibt Ombudsfrau Marlene Hardt Auskunft, vermittelt, hilft weiter. Gut 115 Beschwerden hat sie in ihrer Amtszeit bisher bearbeitet. Die Anliegen sind ganz unterschiedlich. Sie betreffen Probleme mit dem Arbeitgeber, mit dem ÖSHZ, mit Gemeinden und anderen Behörden.
Seit rund zwei Jahren ist der Ombudsmann, beziehungsweise die Ombudsfrau, auch für Beschwerden in Bezug auf die Sprachengesetzgebung zuständig. In diesen Bereich fällt zum Beispiel die Frage, ob die Stadt Malmedy ein Protokoll auf Französisch an einen Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft schicken kann.
Um Kontakt mit Marlene Hardt aufzunehmen, genügt es anzurufen, eine Email zu schicken oder einen Termin zu vereinbaren. "Ich schaue schon, dass ich dann eine schriftliche Beschwerde habe mit der Identität der Person, so dass auch nachher, wenn die Behörde angesprochen wird, die Behörde den Fall überprüfen kann", sagt Marlene Hardt im BRF-Interview, "ich kann keine anonyme Klage akzeptieren."
Wenn ein Problem thematisiert wird, dann gibt es mehrere mögliche Szenarien: Im besten Fall zeigt die Behörde Entgegenkommen, manchmal hat die Behörde aber auch eine andere Sicht der Dinge und möchte nichts ändern. Und manchmal haben Bürger zu hohe Erwartungen an eine Behörde. "Ich kann den Bürgern manchmal helfen, und nicht immer", erklärt Marlene Hardt, "aber es macht schon viel aus, wenn die Leute ihr Problem erklären können und ein offenes Ohr finden."
Alle Informationen und Kontaktmöglichkeiten stehen auf der Webseite der Ombudsfrau.
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