Die Schläger hatten erst unter dem Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge gestanden und mussten fünf Tage in Untersuchungshaft. Eine Autopsie hatte dann ergeben, dass die Schläge nicht ursächlich zum Tod des Mannes geführt hatten, sondern dass der Tod die Folge einer Alkohol- und Medikamentenvergiftung war. Daraufhin wurde der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge fallen gelassen.
Für die Körperverletzung forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag 18 Monate Haft. Sie bezeichnete den Vorschlag der Verteidigung als völlig unpassend, Sozialstunden zu verhängen oder eine Aussetzung des Urteils auszusprechen. Das Urteil wurde für den 17. April angekündigt.
meuse/fs