Die zuständige Ministerin Isabelle Weykmans betont, dass es wichtig sei, die privaten Antragsteller zu unterstützen. Auch das möchte man im abgeänderten Gesetz festhalten.
Für vorbeugende Maßnahmen wie Anstriche, Trockenlegungen und Dacharbeiten können private Antragsteller bis zu 22.000 Euro erhalten (80 Prozent der Kosten) oder bis zu 10.000 Euro (100 Prozent der Kosten). Außerdem soll die Umsetzung von Verwaltungsstrafen in dem Gesetz geregelt werden.
Jedes Jahr landen zwischen 100 und 120 Projekte auf dem Tisch der Denkmalschutzkommission. Sie erstellt Gutachten und berät die Ministerin. Seit 2008 gibt es eine neue Gesetzgebung, seitdem wurden von allen Anträgen nur vier Prozent abgelehnt.
Kommt es zu einer Ablehnung, wird mit der Denkmalschutzkommission und dem Architekten nach einer Lösung gesucht - zum Beispiel auch im Fall des Paparazzi in Eupen. Der Kommission liegt eine neue Anfrage vor.
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