Die neue Verordnung gilt zunächst für ein Jahr. Bäcker dürfen ihr Geschäft von 4 bis 21 Uhr öffnen.
Darüber hinaus plant das Wirtschaftsministerium eine Gesetzesänderung, die es diesen Einzelhändlern im Lebensmittelbereich erlauben soll, ihre Öffnungszeiten künftig selbst zu bestimmen.
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