1 Kommentar

  1. "Schwer mißhandel" ist vielleicht übers Ziel hinaus bewertet. So schlimm der Fall auch ist, wären die Tiere brutal halbtotgeschlagen worden oder schlimmeres, müsste man wirklich von schwerer Misshandlung sprechen.

    Wichtig ist jetzt dass der Besitzerin die Konzessionen entzogen werden. Wer sich Tiere anschafft muss genauso wie wenn man sich eigene Kinder wünscht, in der Lage sein, Haus und Hof zu versorgen.

    So wie es aussieht hatte die Besitzerin anscheinend die Kontrolle über ihre Aufgaben verloren. Die Frist zur Nachbesserung brachte nicht die Resultate, die für ein Leben und Würde der Vierbeiner zu erreichen gewesen wären.

    Enfin gehen meiner Meinung nach disziplinarische Schritte sowie ggf. Regressansprüche, sofern die Person zahlungsfähig ist, vor Strafmaßnahmen, da es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt und nicht um böswillige Tierquälerei.