Marita Brüls, Polizeiinspektorin bei der Polizeizone Weser-Göhl, kann in Sachen Alkohol eigentlich nur einen Tipp geben: "Kinder und Heranwachsende sollten am besten komplett die Finger vom Alkohol lassen - ganz einfach, weil Körper und Gehirn im Jugendalter noch wachsen und Alkohol ein Zellgift ist."
Marita Brüls weist im BRF-Interview auch noch einmal darauf hin, dass die Eltern hier auch als Vorbild gefragt seien, denn Kinder lernten am Modell. "Wenn die Erwachsenen maßvoll und verantwortungsbewusst mit alkoholischen Getränken umgehen, dann wird das Kind es vielleicht genau so machen."
Die Anwesenheit bei sogenannten Tanz- und Abendveranstaltungen ist Jugendlichen unter 16 Jahren ohnehin untersagt - so lautet das Gesetz. "Sie dürfen nur hin, wenn Eltern oder erziehungsberechtigte Personen dabei sind. Ansonsten sollten sie sich diesen Veranstaltungen fern halten."
Auch der Ausschank von Alkohol an Jugendlichen unter 16 ist verboten. "Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein und Mixgetränke mit Softdrinks konsumieren. Alle Spirituosen wie Schnaps, Alkopops, Liköre oder auch Mixgetränke, in denen die Spirituosen enthalten sind, sind unter 18 Jahren verboten."
Übrigens: Die Polizeibeamten der Polizeizone Weser-Göhl werden an den tollen Tagen verstärkt Alters- und Alkoholkontrollen durchführen - sowohl in Uniform als auch in ziviler Kleidung.
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