Fahrlehrer Rainer Theis von der Fahrschule Theis in St. Vith ist am Mittwochmorgen aus allen Wolken gefallen. Dass die Regeln für die theoretische Fahrprüfung mit Jahresbeginn verschärft wurden, ist allgemein bekannt. Jetzt kommt aber eine weitere Einschränkung hinzu: "Wir waren selber baff, als wir das hörten. Wir haben vom Prüfungszentrum Bescheid bekommen, dass diejenigen, die in der theoretischen Fahrprüfung zweimal durchgefallen sind, automatisch einem Kursus in der Fahrschule folgen müssen."
Im Klartext: Nach zwei, vier oder sechs Fehlversuchen geht es jeweils zurück auf die Fahrschulbank. Bisher konnte man mit der Bescheinigung, einen theoretischen Fahrkursus belegt zu haben, so oft Anlauf nehmen, wie man wollte.
Die neue Regelung gilt für alle Fahrschüler: sowohl für diejenigen, die einen anerkannten Fahrkurs besucht haben, als auch für diejenigen, die sich die theoretischen Kenntnisse selbst angeeignet haben. Letztere mussten bisher schon nach dem zweiten Fehlversuch zu einer Fahrschule. Dort erhielten sie dann aber eine Bescheinigung über drei Jahre, die es ihnen ermöglichte, die Prüfung beliebig oft zu wiederholen.
Der theoretische Kursus erstreckt sich über zwölf Stunden. Bei Rainer Theis sind sie auf fünf Abende verteilt: "Wir machen es so, dass wir von montags bis donnerstags Unterricht geben. Dann können die Schüler übers Wochenende die Materie nochmal durchlesen und schauen, wo es noch Probleme gibt. Am folgenden Montag gibt es dann eine Wiederholung mit Test und die Möglichkeit, Fragen zu stellen, ehe es dann zur theoretischen Prüfung nach Eupen geht."
Wegen der verschärften Regeln hatte es kurz vor dem Jahreswechsel einen regelrechten Ansturm auf die Prüfungszentren gegeben. Rainer Theis hat in den wenigen Tagen seit der Umstellung noch nicht viele Reaktionen erhalten. "Ich hatte ein, zwei Anrufe, bei denen die Leute mitgeteilt haben, dass die Prüfungsfragen ein bisschen schwieriger sind."

Außerdem wurde das Prinzip der groben Übertretungen wieder eingeführt: Wer etwa das Missachten einer roten Ampel falsch einschätzt oder das Wenden auf der Autobahn, bekommt dafür gleich fünf Punkte abgezogen statt bisher einen. Bei einem Minimum von 41 Punkten auf 50 Fragen reichen also zwei solcher schweren Fehler und der Kandidat ist durchgefallen.
Dass seit dem 1. Januar jemand durchgefallen wäre wegen zweier Fehler, hat Rainer Theis noch nicht gehört. Seines Erachtens ist es eher so, dass es einen groben Schnitzer gebe und dann nur noch vier Joker bleiben.
Ab 1. Juli treten auch Neuerungen bei der praktischen Fahrprüfung in Kraft. Eine davon betrifft die Variante, bei der ein Anwärter mit Verwandten oder Freunden Fahren übt. Bisher reichte es aus, wenn die Person, mit der man übt, mindestens acht Jahre ihren Führerschein hatte und ihn in den letzten drei Jahren nicht abgeben musste.
Ab dem 1. Juli reicht das nicht mehr. Dann muss der Begleiter nämlich bevor es losgeht zusammen mit dem Prüfling eine dreistündige Fortbildung bei einer Fahrschule machen. Erst dann darf man als Führerscheinanwärter mit seinem Begleiter auf die Straße: "Sehr viele glauben, sie müssten eine neue theoretische Prüfung ablegen", sagt Rainer Theis, "es handelt sich aber nur um eine sogenannte 'pädagogische Begegnung', wo wir die Regeln auffrischen und erklären, welche Probleme der Fahrschüler noch hat. Aber es ist keine Prüfung und die Leute riskieren auch nicht ihren Führerschein."
Stephan Pesch
Wir, die Frauenliga in Eupen organisieren einen Führerschein-Theoriekurs in leichter Sprache, welcher von der Riegierung der deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützt wird.
Dieser Kurs ist nur eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Fahrschulen.
Hier wird der Theoriestoff des Buches den Frauen noch einmal erklärt.
Nach den Neuerungen scheint mir unser Angebot noch wichtiger als bisher.
Wir können den Frauen im Kurs, welche meist sehr unsicher sind, einen geschützten Rahmen bieten in dem sie lernen und bestenfalls danach sich entspannt auf die Prüfung einlassen können.
Stephanie Kubeil
Animatorin der Frauenliga
und extrem vieler zusätzlicher Unkosten die auf den Fahrschüler dann zukommen und bei der Variante, fahren mit Begleitperson ( Verwandte , Freunde, ect ) diese 3 stündige Schulung ist doch ebenso mit Unkosten für beide Parteien betroffen obwohl dieses hier nirgends vermerkt ist. Aber es muss doch niemand glauben dass die Fahrschule diese 3 Stunden einem Umsonst gibt und macht. Jedenfalls heute den Führerschein zu machen ist eine teure Angelegenheit und ob damit und durch diese ganzen neuen Regelungen weniger Unfälle passieren, mag ich recht bezweifeln.
Hallo,
Da bin ich ganz ihrer Meinung Frau Wotschke. Unkosten haben ja in den meisten Fällen die Eltern. Die meisten Eltern sind ja froh wenn die Kinder mobil werden und man mal nicht Nachts um 2 Uhr nochmal raus muss.
Natürlich hat man dann die Gewissheit daß die Kinder wohlbehalten zuhause sind oder das Auto auch aber man kann sie nicht in Watte einpacken und auch nicht an einer langen Leine halten.
Alle müssen ihre ersten Praxiserfahrungen sammeln und auch bestimmt Fehler machen. Durch Fehler lernt man. Theorie und Praxis sind immer noch zwei paar Schuhe.
Da kann die Theoie so streng sein wie sie möchte und den Eltern oder Jugendlichen das Geld aus den Taschen ziehen. Letztenend schützt das auch nicht vor Unfälle, Alkohol und Drogenkonsum am Steuer zBsp.