Die 29-Jährige leidet seit ihrer Geburt an Mukoviszidose. Sie hatte erklärt, sich am ersten Weihnachtstag zur Notaufnahme begeben zu haben, wo ihr Hilfe verwehrt worden sei, mit dem Hinweis, sich an ihren Facharzt zu wenden.
Das Krankenhaus erklärt dazu, die ärztliche Schweigepflicht zu beachten, bisher keine formelle Klage erhalten zu haben, und erinnert an die Möglichkeit, dafür die Hilfe einer Vermittlung in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig sichert die Direktion dem Personal seine volle Unterstützung zu.
Die junge Frau erklärte auch, die Erfahrung am Weihnachtstag habe ihr noch einmal den Leidensdruck vor Augen geführt und sie in ihrer Absicht bestärkt, die Sterbehilfe zu beantragen.
meuse/fs