Der Luxemburger Staat will damit einen jahrzehntealten Steuervorteil von Grenzgängern gegenüber den Einheimischen korrigieren. Verheiratete Grenzgänger erhalten die günstigere Steuerklasse in Luxemburg nur noch, wenn sie die Einkünfte ihres Partners nachweisen. Diese Einkünfte werden dann auf der Steuerkarte berücksichtigt und erhöhen somit den Steuersatz.
"Die meisten belgischen Grenzgänger waren in Luxemburg in der Steuerklasse 2 erfasst. Um 2018 in dieser Steuerklasse zu bleiben, muss man das belgische Einkommen des Ehepartners mitteilen, damit die Finanzverwaltung den durchschnittlichen Steuersatz in Luxemburg festlegen kann. Dadurch geraten viele Grenzgänger in Steuerklasse 1 und zahlen mehr Lohnsteuer in Luxemburg", erklärt der St. Vither Steuerexperte Kurt Leinen.
"Luxemburg bleibt trotzdem noch interessant, weil die Progression in der Lohnsteuer nicht so schnell ansteigt wie in Belgien. In Belgien zahlt man bei einem Berufseinkommen von 21.000 bis 28.500 Euro schon 45 Prozent Steuern", so Leinen.
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