Sein Arbeitgeber, eine Brüsseler VoE, hatte ihn zuvor in der Sache ermahnt und dazu aufgefordert, keine rassistischen Beiträge zu liken oder zu teilen. Der Mitarbeiter hatte einen Nazigruß des französischen Komödianten Dieudonné auf seiner Facebook-Seite geteilt.
Auf Bitte seines Arbeitgebers hatte der Buchhalter schriftlich versichert, dass er die umstrittenen Posts zum Nachteil der gemeinnützigen Vereinigung löschen würde. Da er aber trotzdem rassistische Berichte weiter likte, war der Mann schließlich entlassen worden.
Die belgische Rechtssprechung betrachtet Auslassungen in sozialen Netzwerken als öffentlich. Auch nach Ansicht von Fachleuten ist die Kündigung zu Recht erfolgt.
belga/rkr