So sieht das neue Dekret auch Finanzierungsmöglichkeiten für Vorbeugemaßnahmen vor. Bisher wurden nur Maßnahmen zur Instandsetzung von denkmalgeschützten Gebäuden unterstützt.
Auch die Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen Denkmalschutzbestimmungen sollen im Rahmen der Dekreterneuerung aktualisiert werden.
ake