Die DG hat die Zuständigkeit für Fördermaßnahmen im Beschäftigungsbereich von der Wallonischen Region übernommen. Damit hatte die Ministerin auch eine Vereinfachung dieser Maßnahmen versprochen.
Die neue Struktur sieht zwei Maßnahmen vor: eine für den kommerziellen und eine für den nicht-kommerziellen Sektor. Damit können dann jeweils die Menschen gefördert werden, deren Profil in einer der von der Regierung definierten Problemgruppen fällt. Besonders schwer zu vermitteln sind in der DG demnach Arbeitssuchende über 50, Langzeitarbeitslose und Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen.
Durch die Vereinfachung will die DG Verwaltungskosten sparen. 2018 soll das Parlament über die Reform der Zielgruppenmaßnahmen diskutieren und abstimmen. 2019 treten die neuen Regelungen dann in Kraft.
ake