Die Behörde verlängerte zwar die Geltungsdauer des derzeitigen Hauptbetriebsplans für den Braunkohletagebau Hambach bis zum 31. März, schloss aber die umstrittenen Rodungen aus. Damit sei die Kohlegewinnung auch nach dem 31. Dezember gesichert, stellte die Behörde fest.
Die Rodungen seien mit Blick auf den noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz ausgenommen. Die Behörde werde bis Ende März die in den gerichtlichen Verfahren aufgeworfene naturschutzrechtliche Fragen intensiv untersuchen.
lnw/rs