RWE stimmt damit dem vom Oberverwaltungsgericht Münster vorgeschlagenen Rodungsstopp zu. Damit hat sich das vom BUND angestrengte Eilverfahren erledigt. RWE akzeptiert auch den Vorschlag der Richter, einen Gutachter einzusetzen, der prüfen soll, ob das Waldgebiet unter europäisches Naturrecht fällt.
Dieser Auffassung ist der BUND und hatte gegen die Rodungen geklagt. Unter anderem verweisen die Naturschützer auf die seltene Bechstein-Fledermaus, die im Hambacher Wald vorkommt.
dpa/wdr/rs