Laut Vergleichsvorschlag soll das beklagte Land NRW in einem Sachverständigengutachten klären lassen, ob der Wald mit Blick auf die Bechsteinfledermaus als besonderes europäisches Schutzgebiet geeignet ist.
Der BUND will zustimmen, wenn sich beide Parteien auf einen unabhängigen Gutachter einigen, der bisher für keine der beiden Seiten tätig war, wie der BUND am Mittwoch mitteilte. "Wir brauchen einen kompetenten und unparteiischen Gutachter", sagte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen.
Würde die Eignung durch das Gutachten widerlegt, sollte der BUND seine Klage gegen den Hauptbetriebsplan, der auch die Rodungen regelt, zurücknehmen.
mitt/rs