In jüngster Zeit häuften sich Rückmeldungen Studierender, die sich zu Beginn oder im Laufe ihres Studiums einer Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnis der französischen Sprache ausgesetzt sahen.
Diese Praxis stehe in Widerspruch zur Gesetzgebung, so die DG-Minister. Das Gesetz besage explizit, dass ein in der DG erlangtes Abschlusszertifikat der Oberstufe oder ein Hochschuldiplom kurzer Studiendauer eine ausreichende Beherrschung der französischen Sprache belege.
Paasch und Mollers forderten die Rektoren und Direktoren der Einrichtungen dazu auf, Inhaber dieser Diplome aus der DG von der Verpflichtung zur Teilnahme an Französischprüfungen zu befreien.
mitt/rs