Das Oberlandesgericht hob den Haftbefehl gegen ihn auf. Der junge Mann war in einer spektakulären Aktion in Prüm festgenommen worden und hatte in Untersuchungshaft gesessen. Die Bundesanwaltschaft warf ihm Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Beihilfe zum Mord vor. Der Angeklagte sei in Afghanistan als Leibwächter eines Taliban-Befehlshabers bei mindestens 50 Hinrichtungen dabei gewesen und habe auch den Henker beschützt.
Im September hatte der Mann aber vor dem Staatsschutzsenat des OLG sein früheres Geständnis bei der Polizei widerrufen. Dieses sei nur erfunden gewesen, um als angeblicher Taliban-Deserteur leichter Asyl in Deutschland zu erhalten.
In den Plädoyers hatte die Bundesanwaltschaft eine Jugendhaftstrafe von vier Jahren und die Verteidigung einen Freispruch gefordert.
dpa/rs