Mitarbeiter des Energiekonzerns RWE hatten am Montag begonnen, mit schwerem Gerät Bäume und Sträucher zu entfernen. Dabei kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und der Polizei. Beamte und RWE-Mitarbeiter waren mit Steinen beworfen worden.
Laut Urteil muss das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass RWE die Rodungsarbeiten einstellt. Der Rodungsstopp gelte so lange, bis das Oberverwaltungsgericht über eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts entschieden habe.
Diese Zwischenentscheidung sei notwendig, um einen effektiven Rechtsschutz in der komplexen Materie zu gewährleisten, argumentierten die Richter.
Seit Jahren streiten Naturschützer und Braunkohlegegner für den Erhalt des uralten Hambacher Waldes. RWE rodet den Wald, um den Braunkohleabbau im Tagebau Hambach fortsetzen zu können.
dpa/rs