Der 20-Jährige war zunächst Zeuge eines Körperverletzungsdeliktes im Regionalexpress. Als die Beamten seine Personalangaben überprüften, stellten sie einen Sicherungshaftbefehl fest. Der Mann wurde 2016 wegen Leistungserschleichungen zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde damals zur Bewährung ausgesetzt.
Da er gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte und weitere Straftaten beging, wurde er mit Sicherungshaftbefehl gesucht.
mitt/rs