Der Polizist hätte ein Protokoll anfertigen sollen, hatte die Anzeige aber lediglich zur Kenntnis genommen. Ihm droht jetzt eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der Mörder der Studentin ist ein Wiederholungstäter. 2006 war er wegen Vergewaltigung zu sechs Jahren Haft und fünf Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt und 2015 vorzeitig mit einer Fußfessel entlassen worden.
Auch vor diesem Fall war der Mann bereits einmal wegen eines Sittenverbrechens rechtskräftig verurteilt worden.
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