Dies hätte dazu führen müssen, dass für den Mann seine vorzeitige Haftentlassung zu Ende gewesen wäre. Er hatte von elf Jahren Haft neun abgesessen.
Von der Staatsanwaltschaft verlautet, schreibt die Zeitung "La Meuse" am Freitag, sie habe keine Meldung erhalten, weder von dem Opfer, noch von der Polizei. Daher habe sie auch dem Strafausführungsgericht keine Meldung gemacht.
Die Studentin hatte damals nicht offiziell Anzeige erstattet, um kein böses Blut zu schaffen. Offen ist, ob ihre Meldung zu Protokoll genommen wurde.
meuse/fs - Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq/BELGA