Bei einem Prozess vor dem Lütticher Strafgericht stellte sich heraus, dass der Angeklagte innerhalb kurzer Zeit die Räder von 37 Pkw abmontiert und dann verkauft hatte. Die Polizei hatte ihn bei seinem letzten Coup auf frischer Tat erwischt.
Der Mann erklärte, er habe zuletzt eine schlechte Phase durchgemacht und viele Fehler begangen. Die Anklage sah das anders: Der Mann sei ein Gewohnheitsverbrecher mit einem langen Vorstrafenregister. Die Taten habe er während seiner Bewährungsarbeit begangen.
Deshalb müsse der Mann jetzt auf jeden Fall ins Gefängnis. Die Verteidigung plädierte auf erneute Bewährung.
belga/rs