Hintergrund war ein Abkommen, das der Angeklagte mit einem Gefängnisinsassen geschlossen hatte, der wegen pädophiler Vergehen verurteilt wurde. Die Männer hatten abgesprochen, dass der Vater dem Häftling die Nacktbilder der Tochter über WhatsApp und Skype zur Verfügung stellt, um dafür als Gegenleistung mit der Frau des Strafgefangenen schlafen zu dürfen.
Außerdem ist der Angeklagte verdächtig, pädophile Bilder im Netz angeschaut und mit anderen getauscht zu haben. Die Verteidigung plädierte auf Bewährungsstrafe.
belga/rs