Sie hatten gegen die Pläne des Klubs geklagt, im Zuge der Stadionerweiterung einen riesigen Parkplatz anzulegen, der die beiden Häuser der Frauen sozusagen einschließen würde. Der Präsident des Fußballclubs hatte zahlreiche Häuser in Stadionnähe gekauft, um seine Parkplatzpläne umzusetzen. Die Klägerinnen verweigerten sich einem Verkauf.
Der Auditor führte aus, die Parkplätze seien für die Anwohnerinnen nicht zumutbar. Ihre Häuser verlören deutlich an Wert, und im übrigen habe es keine Umweltprüfung gegeben. Außerdem sei die Wallonische Region für die Erteilung der Baugenehmigung nicht zuständig, sondern die Stadt Lüttich.
Der Staatsrat will am 3. August über den Fall beraten und entscheiden.
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