Der 31-Jährige meldete sich auf der Wache der Bundespolizei und wollte ein Schutzersuchen stellen. Dabei legte er den Beamten eine niederländische Asylbescheinigung vor. Der 31-Jährige war vom Amtsgericht in Vechta zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe wegen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt worden.
Da er sich mit einer niederländischen Asylbescheinigung, die für die Einreise nach Deutschland nicht ausreichte, ausgewiesen hatte, wurde er nach Eröffnung des Haftbefehls in die zuständige Justizvollzugsanstalt gebracht.
mitt/rs