Das Lütticher Berufungsgericht hatte Anfang des Monats Theissen der Fälschung in betrügerischer Absicht für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Anklage hatte Theissen vorgeworfen, einen schriftlichen Einspruch gegen die Wertung eines im Abstiegskampf wichtigen Nachholspiels rückdatiert zu haben.
Das Lütticher Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Das gilt auch für die AS Eupen, die sowohl vom Eupener Strafgericht als auch in Lüttich freigesprochen wurde.
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