Zehn Jahre galt die Izom-Regelung: Innerhalb der Euregio konnten sich die Bürger grenzüberschreitend behandeln lassen. Es war eine Einbahnstraße, der Grund: In Deutschland sind die Beiträge hoch, und somit auch die Leistungen, zudem ohne finanzielle Vorleistung, doch die Kosten trugen die Sozialversicherten im Inland. Dies führte zu Verwerfungen, administrativen Kosten und zu einer Bedrohung hiesiger Krankenhäuser, nötig für die sogenannte Erste Linie, heißt es in der Begründung des LIKIV.
An die Stelle von euregionalem Höhenflug trat die Kalkulation mit spitzem Bleistift, die Zeiten hatten sich geändert, die große Politik hat mit der kleinen idealistischen nicht Schritt gehalten. "Die Steuern sind unterschiedlich, die Sozialbeiträge sind unterschiedlich und die Rückerstattungen sind unterschiedlich. Es ist ja nicht so, als könne man jetzt das Tor an allen Grenzen aufmachen und jeder kann sich egal wo in Europa behandeln lassen. Das ist leider nicht so einfach und ich befürchte, dass ich selber auch nicht mehr erleben werde, dass wir eine europaweite Sozialgesetzgebung haben werden", sagt Hubert Heck von der Freien Krankenkasse.
Als dann die EU mit einer neuen Richtlinie zur Versorgung im Ausland kam, zog das LIKIV den Stecker, mit Verweis auf besagte Richtlinie. "Das Risiko hat effektiv bestanden, dass man sich nur rückorientiert auf die europäische Richtlinie, die aber dann tatsächlich mit erheblichen Einschränkungen für den freien Zugang zur fachärztlichen Beratung verbunden wäre, aber auch mit einem nicht unerheblichen Risiko in Bezug auf die Tarifsicherheit für unsere Patienten", erklärt Rolf Longerich, Abteilungsleiter bei der Christlichen Krankenkasse.
Neben den Krankenkassen wies auch die ostbelgische Politik diese allgemeine Formel zurück. "Das wäre sozusagen eine Diskriminierung der Ostbelgier im Vergleich zum Rest Belgiens, weil wir hier alle angewiesen sind auf deutschsprachige Ärzte. Wir haben nicht die Möglichkeit, uns wie die Wallonen auf französisch oder die Flamen auf niederländisch behandeln zu lassen. Es ist wichtig, dass man sich auch mit einem Arzt verständigen kann. Es ist schon schwer, sich auf der Muttersprache zu verständigen und dafür war es wichtig, eine andere Lösung zu haben als die europäische Richtlinie, die nicht speziell für uns geschaffen wurde, sondern für die gesamte Bevölkerung in Europa", so Gesundheitsminister Antonios Antoniadis.
Symptomatisch dann auch, dass es für Neuro- und Kinderpsychiatrie automatisch einen Schein gibt. Die Ostbelgien-Regelung eröffnet grundsätzlich weiterhin Behandlungen im deutschen Grenzraum zu Sonderkonditionen, die jeder bei seiner Krankenkasse erfragen sollte.
Wichtig war den ostbelgischen Akteuren auch, dass bereits angefangene Therapien weitergeführt werden können. "Wir haben deswegen auch bei dieser neuen Regelung von Anfang an Wert darauf gelegt, dass es von Juli bis Dezember diesen Jahres noch eine Übergangszeit gibt. Ein kleines Gremium aus Vertrauensärzten wird begutachten, ob in einzelnen Fällen vielleicht eine Sonderregelung getroffen werden muss, damit eine medizinische Behandlung nicht unterbrochen werden muss", so Heck von der Freien Krankenkasse.
fs/mg - Bild: Frederik Schunck/BRF
Die Behandlung von Kassenpatienten in ihre Muttersprache ist für Flamen und Wallonen ein selbstverständliches Recht. Kein Wallonischer oder Flämischer Politiker oder Patient würde, zu Recht, eine andere Regelung akzeptieren.
Da dies für Deutschsprachige in Belgien nicht immer möglich ist, muss es wie bisher, jedem Patienten überlassen bleiben, einen Facharzt und ein Krankenhaus zu wählen, in dem er mit dem behandelndem Arzt und dem Personal in seiner Muttersprache sprechen kann.
Nicht jeder Patient verfügt über ausreichende Sprachkenntnisse um ein Arztgespräch in einer Fremdsprache zuführen oder zu verstehen.
Hier handelt es sich um eine eindeutige Diskriminierung der Deutschsprachigen Belgier.
Wie können gewählte Politiker der DG dies hinnehmen??? Zur Not gibt es doch auch noch Verfassungsgerichte.