Die Strafen werden für die Zeit, die über die Untersuchungshaft hinaus geht, zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Geldstrafen von 6.000 Euro pro Kopf werden zur Bewährung ausgesetzt.
Die drei Verurteilten sollen sich in Belgien radikalisiert haben, bevor sie 2014 nach Syrien gingen, um dort die Terrormiliz Islamischer Staat zu unterstützen. Vor Ort mussten sie feststellen, dass das Leben dort so gar nicht zu den Beschreibungen passte, die man ihnen in Belgien gegeben hatte. Laut eigener Aussage haben die Verurteilten ihre radikalen Ansichten fallen lassen und sind in dem Willen nach Belgien zurück gekehrt, sich wieder hier zu integrieren.
Den Antrag der Syrien-Rückkehrer zur Aussetzung der Urteilsverkündung ließ das Gericht nicht gelten. Eine Aussetzung des Urteils würde die Taten der drei Angeklagten banalisieren, hieß es.
belga/ake