So hatte die Ratskammer unter anderem festgelegt, dass alle Mitarbeiter des Transportunternehmens von nun an in Belgien sozialversichert sein und gleich behandelt werden müssen. Außerdem sollte Jost Kontakt mit einem Sozialinspektor aufnehmen und sich dessen Anweisungen fügen. Diese drei Punkte wurden nun gestrichen.
Mehrere leitende Angestellte und der aus Büllingen stammende Leiter des Unternehmens, Roland Jost, sind unter anderem wegen Verdacht auf Menschenhandel und Sozialbetrug angeklagt. Sie sollen Fahrer aus Osteuropa mittels einer Briefkastenfirma ausgebeutet haben.
Die Fahrer aus Osteuropa unterliegen durch diesen Trick nicht den gesetzlichen Bestimmungen in Belgien. Das Transportunternehmen Jost soll dies laut der Anklage genutzt haben, um ihr Gehalt unter die belgischen Mindestsätze zu drücken und ihre Arbeitszeiten beliebig zu verlängern.
dh/ake - Bild: Eric Lalmand/BELGA