Letzte Woche waren die Haftbefehle gegen den Unternehmensleiter der Jost Group, Roland Jost, und drei weitere führende Mitarbeiter aufgehoben worden. Auch die mit der Entlassung aus der Untersuchungshaft verbundene Auflage, Fußfesseln zu tragen, wurde fallen gelassen. Jetzt hat das Gericht diese Entscheidung bestätigt. Die Jost-Anwälte hatten gegen den Fußfessel-Beschluss Widerspruch eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen Roland Jost und mehrere Mitarbeiter unter anderem wegen Menschenhandels und Sozialbetrugs in Millionenhöhe.
belga/rs - Bild: Jost Group