Durch die Reform ist das Lütticher Erstinstanzliche Gericht auch für Verviers zuständig. Die Sachthemen werden verteilt. Dies könnte zur Folge haben, das ein Vervierser Rechtssuchender in einer Urbanismus-Sache nach Huy müsse, weil dort der dafür spezialisierte Magistrat sei.
Dies sei ein Unding, so die Vervierser Anwälte, gerade in Urbanismusfragen habe bisher ein Ermessensspielraum geherrscht.
belga/fs - Illustrationsbild: Virginie Lefour/BELGA