Management und Belegschaft hätten weiterhin Vertrauen in die gerichtliche Untersuchung und seien weiterhin bereit, mit der Justiz zu kollaborieren.
Seit dem 17. Mai waren Jost und sein Generalsekretär unter elektronischer Aufsicht. Seit dem 9. Mai waren die Männer in Untersuchungshaft.
Roland Jost vertritt die Haltung, im Einklang mit der EU-Gesetzgebung gehandelt und kein Sozialdumping betrieben zu haben.
Zwei weitere Mitarbeiter des Logistik- und Transportunternehmens hatten bereits vor dem 17. Mai unter Auflagen das Gefängnis verlassen können.
Mit der Aufhebung des Haftbefehls müssen Roland Jost und seine Kollegen keine elektronische Fußfessel mehr tragen und dürfen wieder ihrer Arbeit nachgehen.
mit./fs - Bild: Jost Group